510/35539166VOB/A-EU OFFEN

Bau 10.40 - Generalsanierung botanisches Institut - Putz- und Stuckarbeiten

Ausschreibende Stelle
Karlsruher Institut für Technologie
Leistungsort
Karlsruhe, Stadtkreis
Angebotsfrist
01. September 2026, 08:00 in 1 Tagen
Leistung
CPV 45410000
Original
Bekanntmachung öffnen
Projektbeschreibung

Generalsanierung des ehemaligen botanisches Instituts mit dem Ziel, es als Bürogebäude zu nutzen. Das Bestandsbauwerk unterliegt dem Denkmalschutz, alle Bauleistungen sind hierauf abgestimmt.

Solche Ausschreibungen gibt es laufend.
Lassen Sie sich die nächste bringen.

TenderGenie liest täglich alle deutschen Vergabeplattformen und benachrichtigt Sie, wenn eine Ausschreibung zu Ihrem Betrieb passt. Aus dieser Seite abgeleitet:

Bauwesen & Infrastruktur Karlsruhe, Stadtkreis Öffentliche Auftraggeber

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar

Lose

Die Ausschreibung ist in 1 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.

Los Leistung Ausführung
LOT-0001 Bau 10.40 - Generalsanierung botanisches Institut - Putz- und Stuckarbeiten Putz- und Stuckarbeiten: Teilabbrucharbeiten, Instandsetzungsarbeiten, Putzarbeiten, Wärmedämmschutz, Brandschutzertüchtigung, Stuckarbeiten Grobmengen: - Abbruch: Teilabbruch bzw. Abschlagen Hohl- und Schadstellen an den Bestandsputzflächen 1103 m2 - Instandsetzungsarbeiten: Ergänzung Bestandsputzflächen 1103 m2 - Putzarbeiten: Herstellen neuer Putzflächen 876 m2 - Wärmedämmschutz: Herstellen neuer Wärmedämmputzflächen 466 m2 Laibungsverkleidung 422 lfm - Brandschutzertüchtigung: Brandschutzputz 370 m2 Trägerbekleidung 280 lfm - Stuckarbeiten: Instandsetzung und Herstellung der Stuckflächen 68 lfm Nov. 2026 – Juli 2027

Vergabeunterlagen

Verfahren

Verfahrensart
VOB/A-EU
Veröffentlicht
20. Juli 2026
Fragefrist
25. August 2026
Angebotsfrist
01. September 2026, 08:00

Vergabestelle

Stelle
Karlsruher Institut für Technologie
Kontakt
jerome.monjuvent@kit.edu
Original
Bekanntmachung auf dem Vergabeportal öffnen

Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung der Vergabestelle.