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Natura 2000-Verträglichkeitsprüfungen von flächennutzungsplanbezogenen Darstellungen nach § 5 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Neuaufstellung des RPS/RegFNP
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| Los | Leistung | Ausführung |
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| LOT-0001 | Regionalverband FrankfurtRheinMain - Natura 2000-Verträglichkeitsprüfungen im Rahmen der Neuaufstellung des RPS/RegFNP Der Regionalverband FrankfurtRheinMain (Körperschaft des öffentlichen Rechts) ist gemäß § 8 Abs. 1 MetropolG (Gesetz über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main) für die Aufstellung des Flächennutzungsplans für das Gebiet des Ballungsraumes Frankfurt/Rhein-Main zuständig. Derzeit wird der Regionalplan Südhessen/Regionale Flächennutzungsplan für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main (RPS/RegFNP) gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Darmstadt neu aufgestellt. Im Rahmen dieser Neuaufstellung ist eine Überprüfung der flächennutzungsplanbezogenen Darstellungen auf ihre Verträglichkeit mit der Natura 2000-Gebietskulisse erforderlich. Der Auftraggeber beabsichtigt die Beauftragung von Natura 2000-Verträglichkeitsprüfungen für die flächennutzungsplanbezogenen Darstellungen nach § 5 Abs. 2 BauGB des in Aufstellung befindlichen Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main. Die Prüfung umfasst insgesamt 400 Prüffälle als Festpreisleistung sowie bis zu 100 weitere Prüffälle als optionale Leistung. Die Leistung umfasst insbesondere folgende Arbeitsschritte: - Zusammenstellen der zu verwendenden Datengrundlagen, - Validierung und Aufbereitung der Datengrundlagen, - Betroffenheitsanalyse, - Bewertung, - Vermeidungsmaßnahmen, - Empfehlungen für die bauleitplanerische Abwägung, sowie - Dokumentation. Eine detaillierte Leistungsübersicht über die Arbeitsschritte entnehmen Sie der Anlage 3 zum Dienstleistungsvertrag. Ziel ist die Prüfung, ob die flächennutzungsplanbezogenen Darstellungen des RegFNP zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele bzw. der für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile der Natura 2000-Gebiete führen können. Der Auftraggeber verfolgt insbesondere: - eine rechtssichere und fachlich fundierte Bewertung der Natura 2000-Verträglichkeit - fachgutachterliche Empfehlungen für jede Planfläche (Verträglichkeit / Flächenanpassung / Planverzicht) - eine vollständige GIS-basierte Dokumentation der Prüfergebnisse - belastbare Ergebnisse für die bauleitplanerische Abwägung und das Planaufstellungsverfahren - die Einhaltung der Vorgaben der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG). Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsverzeichnis und Dienstleistungsvertrag nebst Anlagen. | — |
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