WLD-2026-0328VGV OFFEN
KNUE des Landes Sachsen-Anhalt, AFI Thale, Schmiedestraße 3-4, 06502 Thale, Herrichtung einer Scheune, Planungsleistungen für LOS 01 - Objektplanung Gebäude und Nachhaltigkeitskoordination LOS 02 - Tragwerksplanung LOS 03 – Ingenieurbauwerk LOS 04 – Verkehrsanlagen LOS 05 – Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1.4 LOS 06 – Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1.1-1.3 und 1.7
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Die Ausschreibung ist in 6 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.
| Los | Leistung | Ausführung |
|---|---|---|
| LOT-0001 | Planungsleistungen für die Gebäudeplanung – KNUE des Landes Sachsen-Anhalt AFI Thale, Schmiedestraße 3-4, 06502 Thale, Herrichtung einer Scheune LOS 01 - Objektplanung Gebäude und Nachhaltigkeitskoordination Im Rahmen des Projekts sind die bestehenden Scheunen so um- und Auszubauen und auszubauen, dass funktionale und zeitgemäße Räumlichkeiten für verschiedene Nutzungen entstehen. Vorgesehen sind insbesondere Ausbildungsräume für den Justizvollzugsdienst, sportliche und gesundheitliche Nutzungsbereiche in Form eines Fitnessraums und eines Sport- bzw. Mehrzweckraums sowie Büroräume für die Verwaltung des AFI. Dabei sind Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Zudem ist zu prüfen, inwieweit erneuerbare Energien, beispielsweise durch die Installation einer Photovoltaikanlage zur Solarstromerzeugung, in das Konzept integriert werden können. Die Liegenschaft steht unter Denkmalschutz. Die zu beplanenden Gebäude sind Teil des denkmalgeschützten Ensembles des Ritterguts Thale 1 (Objektnummer: 09445361) und ist aufgrund seiner geschichtlichen, kulturell-künstlerischen sowie städtebaulichen Bedeutung als Kulturdenkmal ausgewiesen. Bei der Planung und Umsetzung der Baumaßnahme sind daher denkmalrechtliche Belange besonders zu berücksichtigen. Sämtliche bauliche Maßnahmen sind in enger Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde zu entwickeln und so auszuführen, dass die historische Bausubstanz sowie das Erscheinungsbild des Ensembles möglichst erhalten und denkmalgerecht weiterentwickelt werden | Jan. 2027 – März 2031 |
| LOT-0002 | Planungsleistungen für die Gebäudeplanung – KNUE des Landes Sachsen-Anhalt AFI Thale, Schmiedestraße 3-4, 06502 Thale, Herrichtung einer Scheune LOS 02 - Tragwerksplanung Im Rahmen des Projekts sind die bestehenden Scheunen so um- und Auszubauen und auszubauen, dass funktionale und zeitgemäße Räumlichkeiten für verschiedene Nutzungen entstehen. Vorgesehen sind insbesondere Ausbildungsräume für den Justizvollzugsdienst, sportliche und gesundheitliche Nutzungsbereiche in Form eines Fitnessraums und eines Sport- bzw. Mehrzweckraums sowie Büroräume für die Verwaltung des AFI. Dabei sind Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Zudem ist zu prüfen, inwieweit erneuerbare Energien, beispielsweise durch die Installation einer Photovoltaikanlage zur Solarstromerzeugung, in das Konzept integriert werden können. Die Liegenschaft steht unter Denkmalschutz. Die zu beplanenden Gebäude sind Teil des denkmalgeschützten Ensembles des Ritterguts Thale 1 (Objektnummer: 09445361) und ist aufgrund seiner geschichtlichen, kulturell-künstlerischen sowie städtebaulichen Bedeutung als Kulturdenkmal ausgewiesen. | Jan. 2027 – März 2031 |
| LOT-0003 | Planungsleistungen für die Gebäudeplanung – KNUE des Landes Sachsen-Anhalt AFI Thale, Schmiedestraße 3-4, 06502 Thale, Herrichtung einer Scheune LOS 03 – Ingenieurbauwerke Im Rahmen des Projekts sind die bestehenden Scheunen so um- und Auszubauen und auszubauen, dass funktionale und zeitgemäße Räumlichkeiten für verschiedene Nutzungen entstehen. Vorgesehen sind insbesondere Ausbildungsräume für den Justizvollzugsdienst, sportliche und gesundheitliche Nutzungsbereiche in Form eines Fitnessraums und eines Sport- bzw. Mehrzweckraums sowie Büroräume für die Verwaltung des AFI. Dabei sind Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. | Jan. 2027 – März 2031 |
| LOT-0004 | Planungsleistungen für die Gebäudeplanung – KNUE des Landes Sachsen-Anhalt AFI Thale, Schmiedestraße 3-4, 06502 Thale, Herrichtung einer Scheune LOS 04 – Verkehrsanlagen Im Rahmen des Projekts sind die bestehenden Scheunen so um- und Auszubauen und auszubauen, dass funktionale und zeitgemäße Räumlichkeiten für verschiedene Nutzungen entstehen. Vorgesehen sind insbesondere Ausbildungsräume für den Justizvollzugsdienst, sportliche und gesundheitliche Nutzungsbereiche in Form eines Fitnessraums und eines Sport- bzw. Mehrzweckraums sowie Büroräume für die Verwaltung des AFI. Dabei sind Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. | Jan. 2027 – März 2031 |
| LOT-0005 | Planungsleistungen für die Gebäudeplanung - KNUE des Landes Sachsen-Anhalt AFI Thale, Schmiedestraße 3-4, 06502 Thale, Herrichtung einer Scheune LOS 05 - Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1.4 Im Rahmen des Projekts sind die bestehenden Scheunen so um- und Auszubauen und auszubauen, dass funktionale und zeitgemäße Räumlichkeiten für verschiedene Nutzungen entstehen. Vorgesehen sind insbesondere Ausbildungsräume für den Justizvollzugsdienst, sportliche und gesundheitliche Nutzungsbereiche in Form eines Fitnessraums und eines Sport- bzw. Mehrzweckraums sowie Büroräume für die Verwaltung des AFI. Dabei sind Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Zudem ist zu prüfen, inwieweit erneuerbare Energien, beispielsweise durch die Installation einer Photovoltaikanlage zur Solarstromerzeugung, in das Konzept integriert werden können. Die Liegenschaft steht unter Denkmalschutz. Die zu beplanenden Gebäude sind Teil des denkmalgeschützten Ensembles des Ritterguts Thale 1 (Objektnummer: 09445361) und ist aufgrund seiner geschichtlichen, kulturell-künstlerischen sowie städtebaulichen Bedeutung als Kulturdenkmal ausgewiesen. Darüber hinaus ist im Zuge der Planung die Möglichkeit zur Einrichtung einer Lade- bzw. Versorgungsinfrastruktur für Elektromobilität zu untersuchen und – sofern technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll – umzusetzen. Technische Ausstattung: Anlagengruppe 1.1.1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen Honorarzone II • Das anfallende Regenwasser wird außenliegend Entwässert (Regenrinnen) • Das Sanitärnetz ist entsprechend den Raumbuchanforderung, nach dem Stand der Technik und den ergänzenden Nutzeranforderungen zu planen. Anlagengruppe 1.1.2 Wärmeversorgungsanlagen Honorarzone II • Eine Variantenuntersuchung (Wärmeversorgung) soll durchgeführt werden. Diese soll hinsichtlich der Aspekte Wirtschaftlichkeit, Energie und CO2 Einsparung, Primärenergiefaktor erfolgen. Des Weiteren ist zu überprüfen in wieweit die Komponenten der Neuanlage in der Bestandsheizzentrale (Nachbargebäude) untergebracht werden können und in wieweit dies hinsichtlich eines zukünftigen Gesamtkonzeptes zur Energieversorgung integrieren lassen. Anlagengruppe 1.1.3 Lufttechnische Anlagen Honorarzone II • Das Gebäude soll natürlich be- und entlüftet werden. In Bereichen, wo dies nicht möglich ist (Innenliegende Raume) soll eine mechanische Lütung vorgesehen werden. • Serverräume werden über ein Klima-Splitgerät zur Sicherstellung des Betriebes der Informationstechnik klimatisiert. Anlagengruppe 1.1.4 Starkstromanlagen Honorarzone II • Das Gebäude ist aus der NSHV des Hauptgebäudes neu einzuspeisen. In diesem Zuge ist eine Änderung des Netzanschlusses zu prüfen. Das Gebäude benötigt eine vollständige, bedarfsgerechte Energieverteilung, Beleuchtung einschl. Sicherheitsbel. sowie eine Blitzschutzanlage. Anlagengruppe 1.1.5 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen Honorarzone II • Brandmeldeanlage mit flächendeckender Überwachung • Strukturierte Verkabelung lt. ITN-XT Standardisierungsrichtline, LAN und WLAN. Zwischen Standort- und Gebäudeverteiler muß ein Uplink (LWL) neu vorgesehen werden. Der Standortverteiler befindet sich im Hauptgebäude. Anlagengruppe 1.1.6 Förderanlagen keine Anwendung Anlagengruppe 1.1.7 Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrendtechnische Anlagen keine Anwendung Anlagengruppe 1.1.8 Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken keine Anwendung • Eine Anlagenübergreifende GLT ist nicht vorgesehen. Diese erfolgt direkt über die jeweiligen Anlagenkomponeten. | Jan. 2027 – März 2031 |
| LOT-0006 | Planungsleistungen für die Gebäudeplanung - KNUE des Landes Sachsen-Anhalt AFI Thale, Schmiedestraße 3-4, 06502 Thale, Herrichtung einer Scheune LOS 06 - Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1.1-1.3 und 1.7 Im Rahmen des Projekts sind die bestehenden Scheunen so um- und Auszubauen und auszubauen, dass funktionale und zeitgemäße Räumlichkeiten für verschiedene Nutzungen entstehen. Vorgesehen sind insbesondere Ausbildungsräume für den Justizvollzugsdienst, sportliche und gesundheitliche Nutzungsbereiche in Form eines Fitnessraums und eines Sport- bzw. Mehrzweckraums sowie Büroräume für die Verwaltung des AFI. Dabei sind Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Zudem ist zu prüfen, inwieweit erneuerbare Energien, beispielsweise durch die Installation einer Photovoltaikanlage zur Solarstromerzeugung, in das Konzept integriert werden können. Die Liegenschaft steht unter Denkmalschutz. Die zu beplanenden Gebäude sind Teil des denkmalgeschützten Ensembles des Ritterguts Thale 1 (Objektnummer: 09445361) und ist aufgrund seiner geschichtlichen, kulturell-künstlerischen sowie städtebaulichen Bedeutung als Kulturdenkmal ausgewiesen. Darüber hinaus ist im Zuge der Planung die Möglichkeit zur Einrichtung einer Lade- bzw. Versorgungsinfrastruktur für Elektromobilität zu untersuchen und – sofern technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll – umzusetzen. Technische Ausstattung: Anlagengruppe 1.1.1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen Honorarzone II • Das anfallende Regenwasser wird außenliegend Entwässert (Regenrinnen) • Das Sanitärnetz ist entsprechend den Raumbuchanforderung, nach dem Stand der Technik und den ergänzenden Nutzeranforderungen zu planen. Anlagengruppe 1.1.2 Wärmeversorgungsanlagen Honorarzone II • Eine Variantenuntersuchung (Wärmeversorgung) soll durchgeführt werden. Diese soll hinsichtlich der Aspekte Wirtschaftlichkeit, Energie und CO2 Einsparung, Primärenergiefaktor erfolgen. Des Weiteren ist zu überprüfen in wieweit die Komponenten der Neuanlage in der Bestandsheizzentrale (Nachbargebäude) untergebracht werden können und in wieweit dies hinsichtlich eines zukünftigen Gesamtkonzeptes zur Energieversorgung integrieren lassen. Anlagengruppe 1.1.3 Lufttechnische Anlagen Honorarzone II • Das Gebäude soll natürlich be- und entlüftet werden. In Bereichen, wo dies nicht möglich ist (Innenliegende Raume) soll eine mechanische Lütung vorgesehen werden. • Serverräume werden über ein Klima-Splitgerät zur Sicherstellung des Betriebes der Informationstechnik klimatisiert. Anlagengruppe 1.1.4 Starkstromanlagen Honorarzone II • Das Gebäude ist aus der NSHV des Hauptgebäudes neu einzuspeisen. In diesem Zuge ist eine Änderung des Netzanschlusses zu prüfen. Das Gebäude benötigt eine vollständige, bedarfsgerechte Energieverteilung, Beleuchtung einschl. Sicherheitsbel. sowie eine Blitzschutzanlage. Anlagengruppe 1.1.5 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen Honorarzone II • Brandmeldeanlage mit flächendeckender Überwachung • Strukturierte Verkabelung lt. ITN-XT Standardisierungsrichtline, LAN und WLAN. Zwischen Standort- und Gebäudeverteiler muß ein Uplink (LWL) neu vorgesehen werden. Der Standortverteiler befindet sich im Hauptgebäude. Anlagengruppe 1.1.6 Förderanlagen keine Anwendung Anlagengruppe 1.1.7 Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrendtechnische Anlagen keine Anwendung Anlagengruppe 1.1.8 Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken keine Anwendung • Eine Anlagenübergreifende GLT ist nicht vorgesehen. Diese erfolgt direkt über die jeweiligen Anlagenkomponeten. | Jan. 2027 – März 2031 |
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