0270.ZV-33-26-04VSVgV OFFEN

Forensiksoftware für Datenträgerauswertungen

Ausschreibende Stelle
Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen
Leistungsort
München, Kreisfreie Stadt
Angebotsfrist
14. September 2026, 10:00 in 15 Tagen
Leistung
CPV 48614000
Projektbeschreibung

Im Rahmen dieser Vergabemaßnahme soll sowohl der Extraktionsbestandteil einer Forensiksoftware, im Folgenden auch „Extraktionssoftware“ genannt, zum Entsperren und der Extraktion von nicht gesperrten und gesperrten Datenträgern - Los 1 - wie auch der Analysebestandteil einer Forensiksoftware, im Folgenden auch „Analysesoftware“ genannt, zur Analyse von aus Datenträgern erstellten Extraktionsdateien - Los 2 - beschafft werden.

Solche Ausschreibungen gibt es laufend.
Lassen Sie sich die nächste bringen.

TenderGenie liest täglich alle deutschen Vergabeplattformen und benachrichtigt Sie, wenn eine Ausschreibung zu Ihrem Betrieb passt. Aus dieser Seite abgeleitet:

IT & Software München, Kreisfreie Stadt Öffentliche Auftraggeber

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar

Lose

Die Ausschreibung ist in 2 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.

Los Leistung Ausführung
LOT-0001 Extraktionssoftware Im Rahmen dieser Vergabemaßnahme soll der Extraktionsbestandteil einer Forensiksoftware, im Folgenden auch „Extraktionssoftware“ genannt, zum Entsperren und der Extraktion von nicht gesperrten und gesperrten Datenträgern beschafft werden. Dez. 2026
LOT-0002 Analysesoftware Im Rahmen dieser Vergabemaßnahme soll der Analysebestandteil einer Forensiksoftware, im Folgenden auch „Analysesoftware“ genannt, zur Analyse von aus Datenträgern erstellten Extraktionsdateien beschafft werden. Dez. 2026

Vergabeunterlagen

Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.

Verfahren

Verfahrensart
VSVgV
Veröffentlicht
24. August 2026
Fragefrist
07. September 2026
Angebotsfrist
14. September 2026, 10:00

Vergabestelle

Stelle
Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen
Kontakt
poststelle@lfar.bayern.de

Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung der Vergabestelle.