AD17360101VGV OFFEN
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| Los | Leistung | Ausführung |
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| LOT-0000 | VKE D171, B228, Ersatzneubau Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke - Umweltplanerische Leistungen Allgemeines Die Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke ist Teil der B 288, die die kreisfreien Städte Duisburg und Krefeld verbindet. Täglich nutzen ca. 24.000 Kfz die Strecke, daran hat der Schwerverkehr einen Anteil von ca. 15 %. Rechtsrheinisch schließt die B 288 östlich der Ortschaft Duisburg-Mündelheim an die A 524 an, die die in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Autobahnen A 59 und A 3 miteinander verbindet. Linksrheinisch kreuzt die B288 im Bereich der Anschlussstelle Krefeld-Zentrum die A 57. Die Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke wurde in den Jahren 1933 bis 1936 als Zügelgurtbrücke errichtet. Nach der Teilzerstörung im Zweiten Weltkrieg wurde sie zwischen 1948 und 1950 wiederaufgebaut un in den 1960er Jahren durch zusätzlich eingebaute Konstruktionsdetails auf Brückenklasse 60 nach DIN 1072 verstärkt. Bezüglich des Tragsystems handelt es sich um eine sogenannte "unechte" Hängebrü-cke. Im Jahre 1987 wurde das Bauwerk in die Denkmalliste der Stadt Krefeld eingetragen mit der Begründung "Bedeutend als Dokument deutscher Geschichte, als Zeugnis der verkehrsgeschichtlichen Entwicklung des Rheinlandes und einer baukünstlerischen Auffassung der angestrebten Harmonie zwischen Natur und Technik". Im Rahmen der Vorplanung bzw. Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist die Erstellung folgender umweltplanerischer Fachgutachten erforderlich und jeweils als eigenständige Unterlage zu erarbeiten: 1. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Für detailliertes Leistungsbild siehe Anlage _C_02 2. Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) Für detailliertes Leistungsbild siehe Anlage _C_04 3. Artenschutzbeitrag (ASB) Für detailliertes Leistungsbild siehe Anlage _C_06 4. FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) Für detailliertes Leistungsbild siehe Anlage _C_07 5. Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie (FB-WRRL) Für detailliertes Leistungsbild siehe Anlage _C_08 Beschreibung des Bauvorhabens Die Beschreibung des Bauvorhabens orientiert sich an den Vorgaben zur Verkehrsanlagenplanung, Tragwerksplanung und der Ingenieurbauwerksplanung. Die exakten Vorgaben sind dem Siegerentwurf des Wettbewerbs zu entnehmen. Der Bauabschnitt beginnt an der Berliner Straße/ Floßstraße bzw. Linner Straße bis zum Anschluss an die Vorlandbrücke auf der Duisburg Mündelheimer Straße. Dieser ist gemäß RIN 2008 der Kategoriengruppe LS I zugeordnet. Im Zuge der Rheinbrücke und weiter in Richtung Mündelheim soll eine zulässige Geschwindigkeit von 100 km/h gewährleistet werden. Westlich des Bauwerks, im Bereich der Stadt Krefeld ist eine zulässige Geschwindigkeit von 70 km/h für die Trassierung maßgeblich. Für das Bauwerk wird eine Querschnittsbreite von 16,10 m festgelegt. Der nichtmotorisierte Verkehr wird nach Herstellung der neuen Rheinbrücke über die Bestandsbrücke geführt, die in diesem Zustand für den Kfz-Verkehr gesperrt wird. Hierfür ist der im Zuge der Deichrückverlegung beidseitig geführt Fuß- und Radverkehr mittels Rampenanlagen unter dem Bauwerk der Deichrückverlegung hindurch auf die Südseite zu führen und an die Bestandsbrücke anzubinden. | — |
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