13-0453/8VGV OFFEN
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Die Ausschreibung ist in 1 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.
| Los | Leistung | Ausführung |
|---|---|---|
| LOT-0001 | Rahmenvertrag für Ingenieurleistungen zum Neubau und Rückbau von Grundwassermessstellen im Freistaat Sachsen 1. Veranlassung Die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) ist ein im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) eingerichteter Staatsbetrieb. In Erfüllung ihrer Aufgaben betreibt die BfUL gemäß § 89 Sächsisches Wassergesetz das gewässerkundliche Messnetz des Freistaates Sachsen. Zu diesem Zweck sind Messstellen zu warten, zu pflegen, neu zu errichten oder zurückzubauen. Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat die BfUL beauftragt, dieses Messnetz im Bereich Grundwasser weiter auszubauen. Die neuen Grundwassermessstellen sollen der Verdichtung des bestehenden Messnetzes dienen und Daten zur Beschaffenheit sowie zum Stand des Grundwassers in den verschiedenen Grundwasserkörpern liefern. Diese Daten werden u.a. zur Bewertung der diffusen Stoffbelastung des Grundwassers gemäß Grundwasserverordnung benötigt. 2. Art und Umfang der Baumaßnahmen 2.1 Planungsgegenstand Es ist der Neubau von ca. 126 Grundwassermessstellen in Form eines Grundwasserbeobachtungsrohres (DN 115) im Zeitraum 2027 bis 2029 vorgesehen. Diese Messstellen sollen als Überflur- oder vereinzelt als Unterflurmessstellen bis in Teufenbereiche zwischen 10 und 40 m unter Gelände ausgebaut werden. Darüber hinaus sind in Einzelfällen Altmessstellen im unmittelbaren Umfeld von Neubaustandorten in Verbindung mit dem Neubau zurückzubauen. Es ist beabsichtigt, die für die Neuerrichtung und den Rückbau von Messstellen notwendigen Planungsleistungen einschließlich der Koordinierung, Vorbereitung und Baubegleitung aller für die bauliche Umsetzung notwendigen Maßnahmen zu vergeben und einen Rahmenvertrag für den Zeitraum 2027 bis 2029 abzuschließen. Für die Standortplanung erhält der Bieter im Zeitraum 2027 bis 2028 fortlaufend ca. 126 messstellenspezifische Aufgabenstellungen. Die Bauausführung und Bauüberwachung ist für den Zeitraum 2027 bis 2029 vorgesehen. In diesem Zeitraum sind ca. 42 neue Grundwassermessstellen pro Jahr zu errichten. Für die Ausführung der Bauleistungen wurde eine allgemeingültige Baubeschreibung inkl. Anlagen (Anlage 5 zur Aufgabenstellung) und ein umfassendes (Bau-)Leistungsverzeichnis (Anlage 6 zur Aufgabenstellung) erstellt. Beide Unterlagen sind Bestandteil dieser Aufgabenstellung und bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Der geschätzte Auftragswert der insgesamt zu vergebenden Planungs- und Ingenieurleistungen wird mit ca. 900 T€ angegeben. Mit Abschluss des Rahmenvertrags erhält der Auftragnehmer (AN) noch im IV. Quartal 2026 den Auftrag für die Planung und Bauüberwachung der ersten ca. 42 Messstellen. Die Beauftragung der Planungs- und Ingenieurleistungen für die Jahre 2028 und 2029 zur Errichtung weiterer ca. 84 Messstellen (ca.42/a) kann erst nach Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel über den Doppelhaushalt 2027/2028 des Freistaates Sachsen erfolgen. Deswegen hat der AN keinen Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistungen. Die vorliegende Aufgabenstellung (einschließlich aller Anlagen) bildet die Kalkulationsgrundlage für das abzugebende Honorarangebot und stellt im Falle einer Beauftragung gleichzeitig den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung dar. Im Rahmen der Honorarkalkulation ist der Aufwand und Preis für eine Messstelle zu den im Leistungsverzeichnis (siehe Anlage 3 zur Aufgabenstellung) aufgeführten Positionen anzugeben. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erteilt, maßgebend ist der Gesamtpreis für eine Messstelle. 2.2 Aktueller Planungsstand Im Vorfeld werden gegenwärtig durch das LfULG und die BfUL bereits umfangreiche Voruntersuchungen durchgeführt. Im Ergebnis erhält der AN eine messstellenspezifische Aufgabenstellung (AST) des LfULG mit konkreten Angaben zum Standort, zur Tiefe und zur vorzunehmenden Ausbauform für jede neu zu errichtende Grundwassermessstelle. Diese AST einschließlich Anlagen entspricht einem Vorplanungsdokument und bildet die Grundlage für die Genehmigungs- und Ausführungsplanung. Auf Grundlage der übergebenen Unterlagen ist der Planungsprozess fortzuführen und zu vertiefen. | — |
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